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Die Preise gelten mit Veröffentlichung ab 2023

 

 130,- € pro Tag in der Nebensaison (April + Oktober)

 150,- € pro Tag in der Vor- u, Nachsaison (Mai + September)

 180,- € pro Tag in der Hauptsaison (Juni, Juli, August)

 Buchungen ab mindestens 3 Tagen möglich.

 In der Hauptsaison vorzugsweise 7 Tage (Samstag - Samstag) buchen.   Vorteil: 7 Tage fahren , nur 6 Tage zahlen !!

 

  Weitere Details, zusätzliche Kosten und Optionen finden Sie unter der Rubrik:     Floßboot "Ontario" 

 

 


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an. Alle Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen sind vorbehalten.

 

1. Reservierung und Vertragsabschluss: Die Reservierung erfolgt durch Zusendung der Reservierungsbestätigung. Nach erfolgter Anzahlung (Höhe und Frist sind in der Reservierungsbestätigung aufgeführt) erhält der Mieter die verbindliche Urlaubsplatzbestätigung. Damit gilt der Vertrag als geschlossen. Ist die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist auf dem vom Vermieter angegebenen Konto eingegangen, ist dieser berechtigt, die Buchung zu stornieren.

2. Rücktritt des Mieters: Der Mieter ist berechtigt, vor Urlaubsantritt, ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung die Buchung zu stornieren. Er ist im Fall eines Rücktritts verpflichtet, dem Vermieter folgende Entschädigung zu zahlen: Eintreffen der Rücktrittserklärung zwischen achter und sechster Woche vor Mietbeginn : 50 % des Mietpreises. Eintreffen der Rücktrittserklärung weniger als 6 Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises. Sofern der Vermieter das Objekt weitervermieten kann oder die Rücktrittserklärung früher als 8 Wochen vor Urlaubsbeginn eingegangen ist, ist der Mieter zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 150,- Euro verpflichtet. Der Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens steht dem Mieter frei. Bei Urlaubsunterbrechung oder Urlaubsabruch durch den Mieter, aus Gründen die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung steht dem Mieter frei und wird in jedem Fall empfohlen.

3. Pflichten des Vermieters: Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Termin in einem sauberen und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben. Der Vermieter hat für die Gebrauchsfähigkeit des Inventars Sorge zu tragen. Der Mieter erhält vom Vermieter eine Einweisung in die Bedienung der technischen Geräte, soweit dies erforderlich ist.

4. Pflichten des Mieters:  Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, durch sein Verschulden entstandenen Schaden dem Vermieter spätestens bei der Abreise anzuzeigen, sowie abhanden gekommene Teile des Mietobjektes oder Inventars und entstandene Schäden zu ersetzen.

5. Übergabe / Rückgabe des Floßbootes: Übergabe und Rückgabe des Floßbootes erfolgt verbindlich zu den in der Buchungsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Ort. Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung des Schiffes und seiner Einrichtung vor. Schiffszustand, Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden überprüft, festgestellt und  protokolliert. Der Vermieter ist berechtigt, den dem festgestellten Schaden oder Verlust entsprechenden Betrag von der Kaution einzubehalten. Im Fall nicht sofort kalkulierbarer Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Wird das Schiff nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den dem Vermieter entstehenden Schaden: Mindestens 1 Tagessatz (= 1/7 des Wochenpreises).

6. Fahrtüchtigkeit des Floßes / Mängel unterwegs: Im Fall einer Störung hat der Mieter die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des Schiffes und der Geräte genau zu befolgen. Nach sofortiger Meldung an den Vermieter werden umgehend notwendige Schritte / Reparaturen veranlasst. Der Vermieter akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Mieter eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.). Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Schiff durch eine Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden – ab Eingang der Meldung beim Vermieter – begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vermieter trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Störungen an Radio, CD-Player, Kühlschrank oder anderen Geräten sowie an Navigationsinstrumenten, Beleuchtung, Türgriffen und Schlössern, Bug- und Heckstrahlrudern werden nicht als Störung angesehen, die das Schiff unbenutzbar machen. Diese Störungen begründen daher weder Anspruch auf Schadensersatz noch berechtigen sie zu einer Minderung.

7. Haustiere: Haustiere sind nur nach Voranmeldung und mit Genehmigung des Vermieters gestattet.

8. Parkplätze: Die Fahrzeuge können auf einem freigehaltenem Parkplatz abgestellt werden.

9. Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Mietobjekt mit Ausstattung.  Bettwäsche und Handtücher sind im Regelfall mitzubringen. Auf Wunsch können diese gegen Aufpreis vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden.

10. Bootsführerschein: Für die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Motorboote mit einem 5 PS Motor ist kein Bootsführerschein erforderlich. Diese werden nach gründlicher Einweisung, nach Bedarf mit Probefahrt, an den Mieter übergeben.  Für die Schiffsführung auf dem Floßboot ist der amtliche Sportbootführerschein Binnen erforderlich oder ein Führerschein, der gleichwertig amtlich anerkannt ist. Laut Charterscheinregelung kann nach gründlicher Einweisung mit Probefahrt auch ein Charterschein ausgestellt werden. Dieser gilt befristet für die Dauer des Charterzeitraumes. Für die Ausstellung des Charterscheins wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben.

11. Einweisung: Der Mieter wird bei Ankunft durch den Vermieter gründlich in das Mietobjekt eingewiesen.

12. Fahrgebiete: Mecklenburger Seenplatte mit Ausnahme der Müritz.

13. Endreinigung: Bei Abreise muss das Mietobjekt vom Mieter in einem aufgeräumten, ordentlichen Zustand an den Vermieter übergeben werden. Das Geschirr ist gereinigt abzustellen. Vom Vermieter bereitgestellte Bettwäsche ist abzuziehen. Die Kosten für die Endreinigung werden nach der aktuellen Preisliste berechnet. 

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz der Vermieters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen falls wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.

15. Datenschutz: Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Stand: 19.03.2023